Das zahnärztliche Bonusheft

Seit 1989 gibt es speziell für zahnärztliche Kontroll- oder Prophylaxeuntersuchungen beim Zahnarzt ein Bonusheft. Jeder gesetzlich Versicherte oder Familienversicherte hat Anspruch auf ein Bonusheft. Regelmäßig geführt bringt einem das Bonusheft eine Kostenersparnis bei notwendigen Zahnersatzleistungen.

 

Für jeden Zahnersatz bekommt der Versicherte einen bestimmten Festzuschuss von der Krankenkasse, im Regelfall die Hälfte der Kosten für die jeweilige Regelversorgung. Ist das Bonusheft über fünf Jahre geführt erhöht sich der Festzuschuss um 20% und bei zehn Jahren konstanter Eintragungen erhöht sich der Anteil der Krankenkasse um noch einmal um 10% auf 30%.

 

Regelmäßige Führung des Bonusheftes bedeutet, dass jeder Versicherte der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenigstens einmal im Jahr für eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt war. Für Kinder ab sechs Jahren können zwei Eintragungen pro Jahr gemacht werden. Ab dem 12. Lebensjahr sollte einmal im Kalenderjahr eine Individualprophylaxe im Bonusheft eingetragen werden.

 

Für Kinder unter sechs Jahren gibt es ein zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft, welches von der Landeszahnärztekammer kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Ihr Zahnarzt sollte Ihnen auf Wunsch jederzeit ein Bonusheft ausstellen und kostenlos zur Verfügung stellen. Falls Sie kein Bonusheft besitzen, fragen Sie doch bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch einfach mal danach.